Groß Thurow – Wo die Ure weideten

... von Heiko Wruck
Sonntag, 14. Juni 2026

Lassahn/ssr. Wie bei den meisten Dörfern der Schaalsee-Region gibt es für Groß Thurow kein exaktes „Gründungsdatum“ – wohl aber ein festes Jahr der ersten urkundlichen Erwähnung. Das ist das Jahr 1230. Die Siedlung entstand im Zuge der mittelalterlichen Ostsiedlung und der christlichen Kolonisation des bis dahin slawisch geprägten Raumes. Der Ort taucht zum ersten Mal im berühmten Ratzeburger Zehntregister von 1230 auf. In diesem Verzeichnis hielt der Ratzeburger Bischof Marquard fest, welche Dörfer ihm beziehungsweise seinen Lehnsmännern den „Zehnten“ (eine Steuer in Form von Naturalien) schuldeten. Groß Thurow ist dort unter dem altdeutschen Namen Turowe verzeichnet. Das Register unterscheidet an einer Stelle bereits ein „sclavico Tvrowe“ (slawisches Thurow).

Woher kommt der Name „Thurow“?

Der Ortsname ist rein slawischen Ursprungs und gibt einen Hinweis auf die Natur der Region vor achthundert Jahren. Er leitet sich vom altpolabischen Wort tur ab, was „Ur“ oder „Aurochs“ (das ausgestorbene Wildrind) bedeutet. Thurow bedeutete für die damaligen Siedler schlichtweg „Ort, an dem Ure leben“ oder „Aurochsen-Weide“.

Die Aufteilung in Groß und Klein Thurow

Ursprünglich handelte es sich um einen zusammenhängenden slawischen Siedlungsraum. Als im 12. und 13. Jahrhundert deutsche Siedler in das Gebiet kamen, bauten sie bestehende Strukturen aus oder legten neue Höfe an. Aus dem älteren, meist von der slawischen Restbevölkerung bewohnten Dorfteil entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte Klein Thurow (das oft als „slawisches Thurow“ betitelt wurde). Aus dem neueren, dominanten Teil, der schließlich zum ritterschaftlichen Hauptsitz und Gutszentrum ausgebaut wurde, entstand Groß Thurow. Bereits im Spätmittelalter (spätestens mit der Übernahme durch die Familie von Lützow im 15. Jahrhundert) war die Trennung in die beiden eigenständigen Dörfer Groß und Klein Thurow rechtlich und wirtschaftlich vollzogen.

Das ehemalige Gut Groß Thurow im UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee ist heute ein Ortsteil der Gemeinde Roggendorf, liegt am am Goldensee und blickt auf eine jahrhundertelange und wechselvolle Besitzergeschichte zurück. Seine eine Historie eng mit dem lauenburgischen und lübschen Adel verknüpft. Erst mit dem britisch-sowjetischen Gebietstausch im November 1945 (Barber-Ljaschtschenko-Abkommen) wechselte Groß Thurow aus dem Herzogtum Lauenburg nach Mecklenburg und damit in die sowjetische Besatzungszone.

Die prägenden Eigentümer und Gutsherren des Gutes Groß Thurow im historischen Überblick

Familie von Lützow (ab 1434): Im 15. Jahrhundert belehnte Herzog Bernhard von Sachsen-Lauenburg die Vettern Lüder und Busse von Lützow mit den Gütern Dutzow sowie Groß und Klein Thurow. Die Familie hielt das Gut über viele Generationen hinweg.

Lübecker und adlige Zwischenstationen (17. Jahrhundert): 1614 verkaufte Hartwig Lützow das Gut Groß Thurow an den Lübecker Ebbe Anderßen Baldt. In den folgenden Jahrzehnten wechselten die Besitzrechte unter anderem an die Familien von Uffeln (ab 1636) und von Bodeck.

Hinter dem Namen Ebbe Anderßen Baldt (in zeitgenössischen Dokumenten meist Ebbe Andreas Galt oder Ebbe Anderssen Galt geschrieben) verbirgt sich eine faszinierende Figur der lauenburgisch-mecklenburgischen Regionalgeschichte des frühen 17. Jahrhunderts. Er war kein klassischer Lübecker Ratsherr oder Kaufmann, sondern ein dänischer Junker (Adliger) aus dem alten Geschlecht der Galt, der sich zeitweise in der Freien Reichsstadt Lübeck niedergelassen hatte und über beträchtliches Vermögen verfügte.

Zwei historische Ereignisse machen ihn für die Geschichte der Schaalsee-Region bedeutend:

1. Der Kauf von Groß Thurow (1614)

Im sogenannten „Antoni-Termin“ des Jahres 1614 kaufte Junker Ebbe Andreas Galt das gesamte Gut Groß Thurow (den „alten vndt newen hoff“ samt Anteilen am Dorf Roggendorf) für die enorme Summe von 42.000 Gulden von Hartwig von Lützow und dessen Vettern. Teilung der Güter: Dieser Verkauf besiegelte die endgültige rechtliche und wirtschaftliche Trennung der alten Güterkomplexe Thurow und Dutzow.

Dieser Kauf war historisch ein Meilenstein für die Region. Doppelte Belehnung: Da das Gut genau im Grenzgebiet lag, musste Galt sich die Rechte von zwei Seiten sichern. Er empfing am 24. Januar 1614 die erbliche Belehnung von den Herzögen von Mecklenburg und am 9. März 1614 von Herzog Franz von Sachsen-Lauenburg.

Zwei Herzöge in Mecklenburg

Das ist kein Fehler in der Urkunde, sondern bildet exakt die damaligen politischen Verhältnisse ab. Im Januar 1614 wurde Mecklenburg tatsächlich von zwei Herzögen gleichzeitig regiert. Es handelte sich um die beiden Brüder Adolf Friedrich I. (1588 - 1658) und Johann Albrecht II. (1590 - 1636). Die Brüder hatten ihren Vater, Herzog Johann VII., schon recht früh verloren und standen lange unter der Vormundschaft ihres Oheims (Onkels) Herzog Karl I. Als dieser im Jahr 1610 verstarb, übernahmen die beiden jungen Fürsten ab 1611 offiziell gemeinsam die Regierungsgeschäfte. Im Jahr 1614 regierten sie das Land formal noch in gesamthänderischer Gemeinschaft. Das bedeutet, dass wichtige landesherrliche Akte – wie das Ausstellen von Privilegien oder eben die erbliche Belehnung von Vasallen und Gutsbesitzern – im Namen beider Brüder („der Herzöge zu Mecklenburg“) vollzogen werden mussten. Deswegen taucht in den Dokumenten aus dieser Zeit korrekterweise der Plural auf.

2. Der Überfall auf das Gut und die „Atzungskosten“ (1620 - 1622)

Galt kam auf seinem neuen Besitz im Grenzland kaum zur Ruhe. Im Mai 1620 wurde sein Gutshaus in Thurow Schauplatz eines regelrechten Kriminal- und Justizkrimis. Eine adlige Gruppe verübte einen bewaffneten Überfall auf das Gut, der in den Akten der Schweriner Justizkanzlei als „fursätz- und ganz gefährlicher weise verübte Gewalt, Rauberey und landfriedbrüchige Thatten“ festgehalten wurde.

Die Angreifer wurden jedoch überwältigt und von Galt auf dem Gut kurzerhand festgesetzt. Unter den Gefangenen befand sich der Adlige Sigismund B. (wohl von Bibow oder Bülow) sowie die „bestrickte“ (verhaftete) Barbara von Pl. (von Plessen). Der Fall endete drastisch: Sigismund B. wurde wegen des schweren Landfriedensbruchs zum Tode verurteilt und „mit dem Schwerdt vom Leben zum todt gerichtet“.

Der Fall hatte für Ebbe Andreas Galt noch ein bürokratisches Nachspiel, das uns heute die Details überliefert: Im Januar 1622 erhielt er ex officio einen herrschaftlichen Befehl aus Schwerin. Er hatte die Atzungskosten (die Verpflegungs- und Unterbringungskosten) für die Zeit, in der die Räuber auf seinem Gut im Gefängnis saßen, noch nicht bezahlt. Er wurde unter Androhung der Zwangsvollstreckung aufgefordert, das Geld binnen 14 Tagen zu entrichten – was er laut den Notizen des Registrators im März 1622 schließlich auch tat.

Der Wandel des Namens von Galt zu Baldt (in den Akten tauchen beide Varianten sowie Gallt und Balt auf) ist ein Paradebeispiel für zwei klassische Phänomene der frühneuzeitlichen Bürokratie- und Regionalgeschichte: die Kurrent-Falle beim Abschreiben und die lautliche Eindeutschung eines fremden Namens. Dass aus dem dänischen Junker Ebbe Andreas Galt in manchen lauenburgischen Dokumenten ein „Ebbe Anderßen Baldt“ wurde, liegt an folgenden zwei Faktoren:

1. Die Tücke der alten Handschrift (Die Kurrent-Falle)

Der wohl pragmatischste Grund für die Verwirrung liegt in den Archiven selbst. Im Lauenburger Landesarchiv existiert beispielsweise eine Abschrift der Kaufurkunde von Groß Thurow, die allerdings erst im September 1661 – also knapp 50 Jahre nach dem eigentlichen Kauf – angefertigt wurde. In der deutschen Kurrent- und Kanzleischrift des 17. Jahrhunderts sehen sich die Großbuchstaben G und B zum Verwechseln ähnlich. Beide beginnen oft mit einer großen geschwungenen Schleife. Ein nachfolgender Schreiber, dem der dänische Name nicht geläufig war, las in der Originalurkunde von 1614 statt Gallt schlicht Ballt oder Balt. Einmal falsch in das Register übertragen, schleppte sich der Fehler durch die späteren Aktenkopien.

2. Lautliche Anpassung und „Hyperkorrektur“

Der Name Galt ist ein altes dänisches Adelsgeschlecht. Im Dänischen bedeutet das Wort galt schlicht „Eber“ (was sich auch im Wildschwein auf dem Familienwappen widerspiegelt). Im deutsch- und plattdeutschsprachigen Grenzraum zwischen Lauenburg und Mecklenburg konnten die lokalen Schreiber mit diesem dänischen Begriff jedoch wenig anfangen. Namen wurden damals primär nach dem Gehör aufgeschrieben. Aus Galt wurde im täglichen Sprachgebrauch schnell das vertrautere Balt (was phonetisch im Niederdeutschen nah beieinander liegt).

Das angehängte -dt ist eine typische Unsitte der barocken Rechtschreibung (eine sogenannte Hyperkorrektur). Da es im Deutschen keine feste Orthographie gab, verzierten Schreiber Wörter und Namen gern mit stummen Buchstaben. Das ohnehin geläufige deutsche Wort bald wurde zu dieser Zeit in Briefen und Urkunden fast immer baldt geschrieben – und genau dieses vertraute Schriftbild projizierten die Schreiber dann auch auf den Namen des Junkers. So wurde aus dem dänischen Wildschwein im Laufe der Jahrzehnte ganz amtlich ein lauenburgischer Baldt.

Familie von Witzendorff (1730 - 1786): Die einflussreiche Patrizier- und Adelsfamilie (die auch auf dem benachbarten Gut Groß Zecher saß) übernahm das Lehngut Groß Thurow für gut fünf Jahrzehnte.

Amtmann Görlitz (bis 1797): Er hielt das Gut zum Ende des 18. Jahrhunderts für kurze Zeit, bevor er es weiterverkaufte.

Familie Berckemeyer (1797 - 1945): Die am längsten prägende Epoche begann mit dem Hamburger Kaufmann Bernhard Philipp Berckemeyer, der das Gut im Mai 1797 für 93.000 Taler erwarb. Die Familie Berckemeyer gehörte fortan zur lauenburgischen Ritterschaft, stellte lokale Landräte und bewirtschaftete das repräsentative Gut über vier Generationen hinweg bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

Das Ende des Gutsensembles nach 1945

Mit dem Einzug der sowjetischen Besatzungsmacht im Spätherbst 1945 endete die Ära der Berckemeyers auf Groß Thurow abrupt. Die Familie wurde im Zuge der Bodenreform enteignet und in den Westen evakuiert, wo sie später die Domäne Römnitz bei Ratzeburg übernahm. Das stattliche Gutshaus selbst überstand den Krieg zwar unbeschadet, wurde danach jedoch als dicht gedrängte Flüchtlingsunterkunft genutzt. Um mehr Platz für die Familien zu schaffen, wurden um 1949 eigenmächtig tragende Innenwände herausgebrochen. Das Gebäude verlor dadurch seine Statik, brach teilweise zusammen und wurde kurz darauf komplett abgetragen.

Heute erinnern im Wesentlichen noch der alte Gutspark und die dort errichtete Begegnungsstätte Goldensee an den historischen Standort. Nach der Wiedervereinigung haben Nachkommen der Familie Berckemeyer wieder landwirtschaftliche Flächen in Groß Thurow zurückerworben und schufen dort eine neue Betriebsstätte.

Groß Thurow als Standort der Grenztruppen der DDR

Die Stationierung von Grenzsicherungskräften in Groß Thurow erstreckte sich über die gesamte Dauer der deutschen Teilung – von ca. 1950 bis zum Frühjahr/Sommer 1990. Innerhalb dieser vier Jahrzehnte gab es jedoch eine deutliche Zweiteilung, sowohl was den genauen Standort im Ort als auch was die militärische Struktur betrifft. Die Stationierungsgeschichte lässt sich in zwei große Phasen unterteilen:

1. Die frühe Phase: Das alte Objekt im Dorf (ca. 1950 - 1965)

Kurz nach der Festlegung der Zonengrenze und dem folgenschweren Barber-Ljaschtschenko-Abkommen zog die damalige Deutsche Grenzpolizei (der Vorläufer der Grenztruppen) direkt in das Dorf Groß Thurow ein. Die Unterkunft bestand zunächst aus zwei Holzbaracken mitten im Ort (in der heutigen Kneeser Straße 24).

Historischer Kontext: Dass hier schon früh ein festes Grenzkommando aktiv war, zeigt eines der traurigsten Kapitel der regionalen Grenzgeschichte: Am 31. Januar 1951 wurde der erst zehnjährige Hary Krause beim Schlittschuhlaufen auf dem Goldensee von einem Posten des Kommandos Groß Thurow erschossen.

Nachnutzung: Nach dem Auszug der Grenzer im Jahr 1965 nutzte die örtliche LPG die Baracken als Großküche und Versammlungsraum. Nach 1991 entstand dort die Begegnungsstätte am Goldensee.

2. Die späte Phase: Die Großkaserne am „Thurower Horst“ (1965 - 1990)

Mit dem systematischen Ausbau der Grenzanlagen ab 1961 (Mauerbau und Verschärfung des Grenzregimes) reichten die alten Baracken nicht mehr aus. Im Dezember 1965 bezogen die inzwischen der NVA unterstellten Grenztruppen einen modernen Neubau außerhalb des Dorfkerns. Das neue Objekt lag strategisch günstig direkt an der Fernverkehrsstraße 208 (Richtung Ratzeburg/Mustin) auf dem sogenannten Thurower Horst.

Die Anlage: Hier entstand ein massiver, dreigeschossiger Typenbau (MdI-Typ) mit angeschlossenem Kfz-Park, Garagen, Hundezwingeranlagen und einem Munitionsbunker sowie mit einem separierten Schießstand für Pistole und KK-Gewehr. Von diesem Standort aus wurde der stark gesicherte Grenzabschnitt rund um den Goldensee und Dechow überwacht. Die Grenzkompanie Groß Thurow lag damals im Raum der Hauptanstrengung des Grenzbataillons an der heutigen Bundesstraße 208 Ratzeburg – Wismar.

Organisatorische Struktur und Bezeichnungen

Die in Groß Thurow stationierte Grenzkompanie unterstand dem Grenzregiment 6 (GR-6) „Hans Kollwitz“ mit Hauptsitz in Schönberg (Bezirk Rostock). Durch mehrere Umstrukturierungen innerhalb des Regiments änderte sich die offizielle Bezeichnung der Kompanie in Groß Thurow im Laufe der Jahre mehrfach:

1962 - 1971: 9. Grenzkompanie (9. GK)

1971 - 1982: 7. Grenzkompanie (7. GK) – In diese Zeit fällt ein weiterer schwerer Zwischenfall, als sich im November 1971 zwei Posten dieser Kompanie am Grenzstreifen im Streit gegenseitig erschossen.

1982 - 1990: 5. Grenzkompanie (5. GK) – 1982 unterstand die Grenzkompanie Groß Thurow dem Kompaniechef Major Krompholz. An der linken Trennungslinie begann der Grenzabschnitt der Grenzkompanie Kneese. Sie unterstand damals dem Kompaniechef Hauptmann Süße (später Major). Die Trennungslinie verlief in Dutzow, heute noch erkennbar an der Verbindungsstraße nach Rosenhagen und Kittlitz. An der rechten Trennungslinie begann der Abschnitt der Grenzkompanie Schlagbrügge. Kompaniechef dieser Einheit war damals Hauptmann Lenke. Die Trennungslinie begann an der Nordspitze des Lankower Sees.

Das Ende 1990

Mit dem Fall der Mauer im November 1989 und der anschließenden Öffnung der Grenze (unter anderem direkt an der B 208) verlor die Grenzer-Kaserne bei Groß Thurow ihre Funktion. Die offiziellen Dienstbücher der 5. Grenzkompanie enden zum 30. April 1990, als der operative Grenzdienst schrittweise eingestellt wurde. Im Sommer 1990 wurden die Truppen endgültig abgezogen.

Das massive Kasernengebäude am Thurower Horst diente in den Folgejahren noch zeitweise als Asylbewerberheim, stand dann lange leer und wurde schließlich komplett abgerissen. Heute ist das Areal an der B 208 wieder bewaldet.

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