Wenn der Pastor und seine Frau lügen!
... von Heiko Wruck
Mittwoch, 10. Juni 2026
● 1684 Dorothea Leuterers
Lassahn/ssr. Dorothea Leuterers und ihre Tochter wurden vom Rehnaer Pastor und seiner Frau der Hexerei bezichtigt. Eine Magd im Rehaer Pastorenhaushalt hatte ursprünglich das Gerücht, dass im benachbarten Gadebusch hingerichtete Frauen unter der Folter Dorothea Leuterers und ihre Tochter als Mithexen beschuldigt („besagt“) hätten, in die Pastorenfamilie getragen. Der Pastor, und besonders dessen Ehefrau, verbreiteten dieses Gerücht weiter. Einen Hexenprozess gab es dennoch nicht.
Angeklagte mit Wohnort
Dorothea Leuterers (im Text auch „die Klincksche“ genannt) sowie ihre namentlich nicht näher genannte Tochter, wohnhaft in Rehna. Zitat: „Peters Leuterers Frau Dorothea und Mutter des Johan Friedrich Arens [...] Ehefrau und tochter des Bürgers und Brawers peter Laubern zu Rena wegen Zauberei 1684“ sowie „... die Klincksche nicht vor eine solche fraw, wie sie thäthen zuhalten, sondern vor eine ehrliche Fraw ...“ (Hinweis: Der Nachname variiert im Text historisch bedingt zwischen Leuterers und Laubern). Im Jahr 1684 gehörte die Stadt Rehna zum Herzogtum Mecklenburg-Schwerin und unterstand administrativ dem herzoglichen Amtsbezirk Rehna. Heute gehört die Stadt Rehna zum Landkreis Nordwestmecklenburg im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Unterstützer der/des Angeklagten
Der Sohn
Ein Unterstützer der Angeklagten war Johann Friedrich Arens, der Sohn der Dorothea Leuterers, der die notarielle Untersuchung beauftragte und die Entlastungsbeweise erbrachte.
Dass Johann Friedrich Arens der Sohn von Dorothea Leuterers war, geht direkt aus dem historischen Originaltext von 1684 hervor. In den damaligen Akten und Berichten wird das Verwandtschaftsverhältnis ausdrücklich so dokumentiert. In der Einleitung des Textes heißt es wörtlich: „Peters Leuterers Frau Dorothea und Mutter des Johan Friedrich Arens, 1684“. Es ist für die damalige Zeit völlig normal, dass Mutter und Sohn unterschiedliche Nachnamen tragen. Dafür gibt es im historischen Kontext meist zwei klassische Gründe.
Wiederverheiratung der Mutter: Dorothea war zum Zeitpunkt des Geschehens (1684) mit dem Bürger und Brauer Peter Leuterer (im Text auch Laubern) verheiratet. Johann Friedrich Arens stammte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aus einer früheren Ehe Dorotheas mit einem Mann namens Arens. Nach dem Tod ihres ersten Ehemanns nahm sie bei der erneuten Heirat den Namen ihres neuen Mannes (Leuterer) an, während der Sohn den Geburtsnamen seines leiblichen Vaters (Arens) behielt.
Namensvarianten: Im 17. Jahrhundert waren Rechtschreibung und Namensführung noch nicht staatlich normiert. Personen wurden in Akten oft nach ihrem aktuellen sozialen Status, dem Ehemann oder ortsüblichen Beinamen (wie im Text auch „die Klincksche“) benannt.
Johann Friedrich Arens trat in diesem Fall als treibende Kraft auf, um seine Mutter und seine Schwester vor den gefährlichen Hexereiverleumdungen zu schützen, und beauftragte dafür den kaiserlichen Notar und Stadtvogt zu Rehna, Matthias Hövisch.
Die Amtsperson
Matthias Hövisch, Kaiserlicher Notar und Stadtvogt zu Rehna, war die Amtsperson, die den offiziellen Bericht verfasste. Matthias Hövisch war in erster Linie in seiner offiziellen Funktion als kaiserlicher Notar („Notar pub. Caes.“) und Stadtvogt von Rehna tätig. Seine Rolle als Unterstützer ergibt sich aus den rechtlichen Schritten, die er im Auftrag der Familie unternahm, um die Frauen vor einer drohenden Hexereianklage zu schützen. Aus dem historischen Text lassen sich dafür folgende Gründe und Handlungen ableiten.
Professionelle Beistandspflicht und Beweissicherung: Hövisch wurde von Johann Friedrich Arens, dem Sohn der beschuldigten Dorothea Leuterers, offiziell gerufen und beauftragt („auf begehren des H. Johan Friedrich Arens“). Als Notar und Stadtvogt war es seine Aufgabe, Rechtsgeschäfte zu dokumentieren und dafür zu sorgen, dass offizielle Entlastungsbeweise ordnungsgemäß vorgelegt und anerkannt werden.
Konfrontation des Gerüchteherds: Hövisch griff aktiv ein, indem er gemeinsam mit dem Bürger Zacharias Ricken direkt zum Pastor Niclaus Suhren ging. Er konfrontierte den Pastor mit der Abschrift (Copia) des offiziellen Entlastungsattests aus Gadebusch, um den Verleumdungen im Haus des Pastors sofort den rechtlichen Boden zu entziehen.
Offizielle Berichterstattung: Durch das Verfassen seines notariellen Berichts vom 4. Dezember 1684 hielt Hövisch das Einlenken des Pastors und dessen Bestätigung, dass es sich bei den Beschuldigten um „ehrliche Frauen“ handelt, rechtlich bindend fest.
Hövisch war also ein Unterstützer im juristischen und behördlichen Sinne: Durch sein schnelles, amtliches Einschreiten und die förmliche Vorlage des Gadebuscher Attests sorgte er dafür, dass aus den gefährlichen Gerüchten in Rehna kein formelles, lebensbedrohliches Hexereiverfahren mit Inhaftierung und Folter eingeleitet werden konnte.
Der gute Leumund
Zacharias Ricken: Ein ehrbarer Bürger aus Rehna, welcher als offizieller Zeuge bei der Konfrontation des Pastors mitwirkte. Zacharias Ricken war ein Unterstützer der Angeklagten, weil er als offizieller Zeuge und bürgerlicher Beistand aktiv an den Verteidigungsmaßnahmen teilnahm, um Dorothea Leuterers und ihre Tochter vor den gefährlichen Hexereigerüchten zu schützen. Aus dem historischen Bericht von 1684 geht hervor, dass er nicht bloß ein passiver Zuschauer war, sondern eine gezielte Funktion im Entlastungsverfahren übernahm.
Begleitung des Notars: Zacharias Ricken wurde „auf Begehren“ (also auf inständige Bitte und Auftrag) des Sohnes Johann Friedrich Arens mobilisiert. Er begleitete den kaiserlichen Notar und Stadtvogt Matthias Hövisch direkt zum Haus des Pastors Niclaus Suhren.
Funktion als Zeuge: In der damaligen Rechtspraxis war es entscheidend, bei rechtlich bindenden Konfrontationen oder der Übergabe von Dokumenten (hier die Abschrift des entlastenden Gadebuscher Attests) ehrbare Zeugen aus der Bürgerschaft beizuziehen. Ricken stellte durch seine Anwesenheit und seinen Status als „Bürger [zu Rehna]“ sicher, dass das Gespräch mit dem Pastor offiziell dokumentiert war und die kirchliche Seite die Entlastungsbeweise nicht einfach ignorieren oder leugnen konnte.
Durch diesen aktiven, mutigen Einsatz im bürgerlichen Verbund half er direkt mit, eine drohende Inhaftierung und den sozialen Ruin der Familie abzuwenden.
Der Pastor von Rehna
Niclaus Suhren war als Pastor (Pfarrer) der örtlichen Kirchengemeinde tätig. Aus diesem Grund befand sich seine Wohnung im dortigen Pfarrhaus. Der kaiserliche Notar Matthias Hövisch und der Bürger Zacharias Ricken suchten ihn am 4. Dezember 1684 direkt in Rehna auf, um ihn in dieser Angelegenheit persönlich zur Rede zu stellen. Er lenkte schließlich im persönlichen Gespräch ein, entlastete die beiden Frauen moralisch und bezeichnete sie als „ehrliche Frauen“.
Niclaus Suhren gilt in diesem Fall ebenfalls als Unterstützer der angeklagten Frauen, weil er sich im Klärungsgespräch mit dem Notar aktiv auf die Seite der Beschuldigten stellte und die gefährlichen Gerüchte entkräftete, anstatt sie weiter anzufachen. Aus dem historischen Text geht hervor, dass er aus folgenden Gründen als Unterstützer gilt.
Er bestätigte ihre Unschuld und Integrität: Als er vom Notar Hövisch und dem Bürger Zacharias Ricken mit dem entlastenden Dokument konfrontiert wurde, hielt er die Frauen nicht für Hexen, sondern erklärte ausdrücklich, dass man sie für „ehrliche Frauen“ halten solle.
Er distanzierte sich von den Anschuldigungen: Niclaus Suhren nahm seine Rolle als „Beichtvater“ ernst und forderte die Anwesenden auf, sich die Hexereivorwürfe „aus dem Sinn zu schlagen“.
Er übernahm die Verantwortung für das Gerücht in den eigenen Reihen: Der Pastor klärte auf, dass die Anschuldigungen nicht auf harten Fakten basierten, sondern von einer „albernen Magd“ stammten, die ehemals in seinem Dienst stand und das Gerücht in sein Haus hineingetragen hatte.
Obwohl die Gerüchte ursprünglich von seiner eigenen Ehefrau verbreitet worden waren, blockierte Pastor Suhren durch sein besonnenes und einlenkendes Verhalten im offiziellen Notariatsgespräch eine weitere Eskalation. Er verhinderte damit, dass aus dem bösen Klatsch der Nachbarschaft eine formelle, lebensgefährliche Hexenanklage vor dem Kirchen- oder Stadtgericht wurde.
Der Küchenmeister zu Gadebusch
Der herzogliche Beamte, welcher durch die Prüfung der originalen Hexenprozessakten den entscheidenden schriftlichen Entlastungsbeweis lieferte. Aus dem historischen Text geht der konkrete Name des Küchenmeisters zu Gadebusch nicht hervor. Er wird im Dokument ausschließlich über seinen Amtstitel als „Küchenmeister zu Gadebusch“ referenziert.
Der Küchenmeister war kein persönlicher oder emotionaler Unterstützer der Frauen im Sinne eines engen Vertrauten, sondern er unterstützte sie rein in seiner offiziellen Funktion als unparteiischer Beamter durch die Ausstellung eines entlastenden Dokuments (eines sogenannten Attestats). Er nahm auf Anfrage der Familie die originalen gerichtlichen Hexenprozessakten („Acta der hexen“) von Gadebusch zur Hand und unterzog sie einer genauen bürokratischen Prüfung.
Die offizielle Entlastung
Da in Gadebusch kurz zuvor Menschen wegen Hexerei auf dem Scheiterhaufen verbrannt worden waren, gab es das Gerücht, diese hätten unter der Folter Dorothea Leuterers und ihre Tochter als Mithexen beschuldigt. Der Küchenmeister überprüfte dies und bescheinigte amtlich und schriftlich, dass in den Protokollen nicht der geringste Hinweis („nicht den geringsten tittul“) auf die beiden Frauen zu finden war. Es erging ein amtlicher und rechtsverbindlicher Freispruch vom bloßen Verdacht. Der Küchenmeister zu Gadebusch stellte am Dienstag, 2. Dezember 1684 (julianischer Kalender) nach offizieller Durchsicht der Prozessakten fest, dass die Beschuldigungen haltlos sind. Zitat: „...er die Acta der hexen zur Hand genommen vnd überprüft, aber von peter Leuterrs hausfrawen vnd Tochter nicht den geringsten tittul gefunden, Gadebusch 2. Dezember 1684“. Durch dieses offizielle, schriftliche Attest lieferte er dem Sohn Johann Friedrich Arens und dem Notar das entscheidende rechtliche Beweismittel.
Erst mit diesem amtlichen Dokument in der Hand konnten die Unterstützer den voreingenommenen Pastor Niclaus Suhren konfrontieren und die gefährlichen Verleumdungen seiner Ehefrau endgültig niederschlagen. Der Küchenmeister wirkte also als sachlicher, behördlicher Unterstützer, der durch seine aktengetreue Arbeit die Unschuld der Frauen bewies.
Soziale Einordnung der/des Angeklagten
Die Familie war Teil der ehrbaren, handwerklich-geschäftlichen Mittelschicht (Bürgertum) der Stadt Rehna. Zitat: „... Ehefrau und tochter des Bürgers und Brawers peter Laubern zu Rena ...“ sowie „... er hielte sie vor ehrliche Frauen ...“
Ort der Inhaftierung der/des Angeklagten
Eine Inhaftierung der Dorothea Leuterers und ihrer Tochter ist nicht erfolgt. Durch das schnelle Eingreifen ihres Sohnes Johan Friedrich Arens und des kaiserlichen Notars Matthias Hövisch sowie des Küchenmeisters zu Gadebusch konnte eine Festnahme und offizielle Inhaftierung der beiden Frauen abgewendet werden.
Ankläger (mit seinem Amtssitz)
Es existierte kein offizieller staatlicher oder kirchlicher Ankläger. Die Anschuldigungen stammten aus der Gerüchteküche, maßgeblich vorangetrieben und ausgesprochen durch die Ehefrau des Pastors Niclaus Suhren in Rehna. Zitat: „... woraus zu ersehen das gedachten H. Pastoren Frawen gegen den Johan Friedrich Arens Mutter am Vergangenene Sonabendt solte geredet haben ...“ und „... was seine libste am vergangenen Sonabendt gegen des h. Arens Mutter vnd schwester ausgeredet ...“
Vorwurf der Anklage
Der Vorwurf lautete auf Zauberei (Hexerei). Konkret wurde von der Ehefrau des Pastors Niclaus Suhren das verleumderische Gerücht verbreitet, dass Dorothea Leuterers und ihre Tochter von den unlängst im benachbarten Gadebusch auf dem Scheiterhaufen verbrannten Hexen unter der Folter (sogenannte Besagung) als Mithexen identifiziert und „ausgerufen“ worden seien. Zitat: „...als wan sie von denen Jüngst alhir gebrandten hexen weren für hexen außgerufen worden...“
Liste aller Kläger und ihrer Klagen
Die Ehefrau des Pastors Niclaus Suhren: Sie klagte nicht formell vor Gericht, verbreitete aber am Samstag, 29. November 1684 (julianischer Kalender, wie damals in Rehna verwendet), öffentlich die besagten schweren Beschuldigungen gegen Dorothea Leuterers und deren Tochter. Eine ehemalige Magd (namenslos) des Pastors, die aus Rehna stammte, befand sich zum Zeitpunkt des Berichts in Lübeck. Sie hatte das Hexereigerücht ursprünglich in das Haus des Pastors Niclaus Suhren hineingetragen, wo er und hauptsächlich dessen Ehefrau es aufgenommen und weiterverbreitet hatte.
Verhörablauf
Ein peinliches (gerichtliches) Verhör fand mangels Beweisen nicht statt. Es gab stattdessen ein notarielles Klärungsgespräch am Donnerstag, 4. Dezember 1684 (julianischer Kalender). Der Notar Matthias Hövisch und der Bürger Zacharias Ricken suchten Pastor Niclaus Suhren auf Geheiß des Sohnes Johan Friedrich Arens der Dorothea Leuterers auf, um ihn mit der offiziellen Abschrift des Gadebuscher Attests zu konfrontieren. Der Pastor zeigte sich einsichtig („als Beichtvater“), distanzierte sich von den Äußerungen seiner Ehefrau, erklärte, die Frauen für absolut ehrlich zu halten und schob die Schuld auf die „alberne Magt“, die das Gerücht ins Haus gebracht habe.
Abschluss
Ein Folterablauf ist nicht dokumentiert, da die Frauen aufgrund der schnellen Gegenwehr vor einem formellen Verfahren geschützt werden konnten. Deswegen gab es kein Geständnis, da die Beschuldigten als unschuldig galten und das Gerücht vollständig entkräftet wurde. Es gab daher auch keine Verurteilung und keine Urteilsvollstreckung, da das Verfahren erfolgreich niedergeschlagen wurde. Ein Scharfrichter wurde für diese Verleumdungssache nicht herangezogen und wird im Text nicht namentlich erwähnt.
Welche Belege sind entscheidend?
Ausgangslage war die Verbreitung des Hexengerüchts gegen Dorothea Leuterers und ihre Tochter durch die Ehefrau des Pastors Niclaus Suhren am Samstag, 29. November 1684 (julianischer Kalender).
Das amtliche Attest des Küchenmeisters zu Gadebusch vom Dienstag, 2. Dezember 1684 (julianischer Kalender) ist das juristische Hauptbeweismittel der Verteidigung. Es bewies schwarz auf weiß, dass die Namen von Dorothea Leuterers und ihrer Tochter in den offiziellen Verhör- und Folterprotokollen der in Gadebusch verbrannten Hexen mit keinem einzigen Wort („nicht den geringsten tittul“) erwähnt wurden.
Der Notariatsbericht des kaiserlichen Notars Matthias Hövisch vom Donnerstag, 4. Dezember 1684 (julianischer Kalender) dokumentiert die formelle Konfrontation der Gerüchteverbreiter (der Pastorenfamilie) mit den harten Fakten, wodurch die Verleumdung gestoppt und eine offizielle Anzeige rechtlich im Keim erstickt wurde.
Quellen
Datensatz
Dr. Katrin Möller, 1. Amt und Stadt Gadebusch und Rehna, Seite 29, DA Gadebusch-Rehna Nr. 864
Katrin Moeller: Hexerei- und Magiedelikte in den Gerichtsakten der Stadt- und Amtsgerichte Mecklenburgs (16./17. Jahrhundert). Band 8: Ämter und Städte Gadebusch und Rehna, hrsg. vom Historischem Datenzentrum Sachsen-Anhalt, Halle 2020, DOI:
In den von Dr. Katrin Möller im Rahmen ihrer Forschungen zur mecklenburgischen Hexenverfolgung aufbereiteten Archivdaten finden sich konkrete, historisch belegbare Details zum Verfahren gegen Anna Kloth aus dem Jahr 1670. Die Aktenauszüge stammen aus dem Bestand des Landeshauptarchivs Schwerin (MLHA) und wurden im Band 8: Ämter und Städte Gadebusch und Rehna (Halle 2020, Datensatz zu „Hexerei- und Magiedelikte in den Gerichtsakten der Stadt- und Amtsgerichte Mecklenburgs“) veröffentlicht.
Archivische Verortung und Aktenzeichen:
□ Landeshauptarchiv Schwerin (MLHA),
Domanialamt Gadebusch-Rehna
Signatur: DA Gadebusch-Rehna Nr. 234
□ Dokumententyp: Ein offizieller Bericht des
Amtmanns Albrecht Schaller an den Herzog
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