Die eigene Frau der Hexerei bezichtigt

... von Heiko Wruck
Mittwoch, 8. Juli 2026

● 1668 Maria Haken aus Warnekow

Lassahn/ssr. Der Hexenprozess gegen Maria Haken aus Warnekow fand im Jahr 1668 statt und lässt sich anhand der Akten auf den Zeitraum vom 27. Mai 1668 (Beginn der Verhandlungen in Rehna) bis zum 7. Juni 1668 (Urteilsschluss in Schwerin) datieren.

Angeklagte/r mit Wohnort

Die Angeklagte des Verfahrens ist Maria Haken, eine Einwohnerin aus dem Dorf Warnekow. Zitat: „ein Weib Maria Haken wegen Hexerei“, „sämptliche Einwohner des Dorfes Warnekow“

Unterstützer der/des Angeklagten

Die Angeklagte hatte keinerlei Unterstützer im Dorf. Sogar ihr eigener Ehemann, Hinrich Haken, stützte die Anklage, indem er die gegen sie vorgebrachten Schäden im Verhör offiziell bestätigte. Zitat: „ihr Mann wird wegen dem Schaden befragt, welcher sagt Ja, es wehre wahr“

Lokalisierung Wohnort der/des Angeklagten

Der Wohnort Warnekow liegt bei Königsfeld in der Nähe der Stadt Rehna im heutigen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Im Jahr 1668 gehörte das Dorf Warnekow zum Amtsbereich des Hauptmanns Levin Barsen (Amt Rehna). Heute ist Warnekow ein Ortsteil der Gemeinde Königsfeld. Die Gemeinde wird vom Amt Rehna mit Sitz in der gleichnamigen Stadt verwaltet.

Soziale Einordnung der/des Angeklagten

Maria Haken war eine einfache, verheiratete Dorfbewohnerin mit geringem Wohlstand. Sie versuchte, ihre Armut durch die eigene Zucht und den Verkauf von Ferkeln zu überwinden, lieh sich im Dorf regelmäßig Brot und praktizierte volksmedizinischen Heilzauber. Zitat: „ein Weib Maria Haken“, „hette sie viel fercken verkaufet vnd damitt Ihre noht gekehret“

Ort der Inhaftierung der/des Angeklagten

Die Angeklagte wurde zunächst im Amtssitz Rehna festgehalten und dort verhört, bevor sie im Rahmen der Folterung dem zuständigen Fron übergeben wurde. Zitat: „27. Mai 1668, Rehna“, „wird dem Frohn zur folter übergeben“

Ankläger (mit seinem Amtssitz)

Die offizielle Anklage wurde gemeinschaftlich von der gesamten Dorfbevölkerung von Warnekow erhoben und vor dem Hauptmann Levin Barsen an dessen Amtssitz vorgebracht. Zitat: „sämptliche Einwohner des Dorfes Warnekow ein Weib Maria Haken wegen Hexerei vor Levin Barsen Haubtman angeklagt“

Vorwurf der Anklage

Der Vorwurf gegen Maria Haken lautete auf Hexerei. Ihr wurde zur Last gelegt, durch böswillige Streitigkeiten und gezielten Schadenzauber das Nutzvieh der Nachbarn getötet zu haben. Zudem stand sie unter dem Verdacht, abergläubische Rituale zur vermeintlichen Heilung („Böten“) durchgeführt zu haben. Zitat: „wegen Hexerei“, „großer Verdacht, Streitt- Schaden“, „wegen gerücht, Zeugenkundschaft, aberglaubischen Dingen“

Eine Liste aller Kläger und ihrer Klagen

Die Dorfbevölkerung brachte eine detaillierte Liste von Schadensfällen vor, die sich stets nach einem Konflikt mit Maria Haken ereigneten:

Michel Möller (Dorfschulze): Er beklagte den plötzlichen Tod eines zehn Wochen alten Kalbes nach einem Weidestreit und berichtete von einer Drohung, seine Ochsen zu Tode zu fluchen. Zitat: „des folgenden tages ein kalb von 10. wochen gestorben“, „wolte ich ewren großen Borch zu thode fluchen“

Asmus Froriep: Er klagte darüber, dass er sieben Jahre lang keine Jungschweine aufziehen konnte, was erst gelang, nachdem er ein Tier von Maria Haken erworben hatte. Zitat: „in 7. Jahren keine Junge Schweine vffühdern können“

Adolph Otto: Er berichtete, dass ihm in der Nacht nach einem Streit um 6 Schillinge Leihgeld zwei Kälber starben. Ein lahm gewordenes Pferd habe die Angeklagte zwar durch Zauberei kurzzeitig stabilisiert, es verendete jedoch am Folgetag. Zitat: „im ein Kalb und noch eins gestorben in der folgenden Nacht“, „dem pferde das buckbitt gestillet“

Peter Froriep und seine Frau: Sie warfen Maria Haken vor, für den Tod von vier Schweinen verantwortlich zu sein, nachdem sie ihr das Leihen eines vierten Brotes verweigert hatten. Zudem behexte sie nach einem Streit eine Kuh lahm und drohte der Ehefrau mit dem sozialen Ruin. Zitat: „dem Peter 4 Schweine vmbgekommen“, „Ich will euch dahin bringen, Ihr sollet mitt einem Halm von haus vnd hof gehen“

Claus Ditzen und seine Frau: Sie beschuldigten sie auf dem Kirchweg des systematischen Schweinesterbens. Nach einem Streit über geschlagenes Holz soll sie ihm den Tod eines weiteren Schweines angehext haben. Zitat: „Ihr bringet Mir alle meine Schweine vmb“, „der hundt vnd die Rabe solte ihm das beste wieder vff fresen“

Wenn der Hund und der Rabe jemandem „das Beste wieder auffressen“, bedeutet das: Was auch immer die Person mühsam erwirtschaftet, anbaut oder besitzt, wird ihr durch Unheil, Schädlinge oder das Schicksal sofort wieder entrissen. Es ist das Bild totaler Vergeblichkeit oder einer Strafe, bei der am Ende nur die Tiere des Todes (Raben/Hunde) profitieren.

Verhörablauf

Im ersten, gütlichen Verhör bestritt Maria Haken den Schadenzauber und plädierte auf unschuldig. Sie gab jedoch zu, ein magisches Heilungsritual („Böten“) bei dem kranken Pferd angewendet zu haben, bei dem sie mit einem Hut ein Kreuz auf die Flanke des Tieres schlug und magische Verse sprach. Bei der anschließenden direkten Gegenüberstellung mit den Zeugen schwieg sie schließlich zu den Vorwürfen. Zitat: „gütliche Aussage“, „dem pferde ein Creutz in der Seitten gemachet“, „Confrontation mit den Zeugen“, „Inq. schweiget still dazu“

Folterablauf

Da die Zeugenaussagen erdrückend waren, ordnete das Gericht in Schwerin die Überstellung zur „ziemlichen Tortur“ an. Maria Haken wurde dem Fron übergeben. Bei den ersten Maßnahmen zeigte sie zunächst keinerlei körperliche Empfindungen, bis ihr schließlich der Schweiß ausbrach und sie unter den Schmerzen der Folter einknickte. Zitat: „wegen gerücht, Zeugenkundschaft, aberglaubischen Dingen...zimblicher tortur“, „wird dem Frohn zur folter übergeben, keine empfindung, schweiß ausgebrochen, Tortur, Bekenntnis“

Geständnis

Unter der Folter legte sie ein umfassendes Geständnis ab. Sie gab an, die Zauberei vor 30 Jahren in Holstein von einer alten Frau mithilfe eines weißen Stocks gelernt zu haben. Sie gestand eine Teufelsbuhlschaft mit einem Geist namens „Peter“, der als schwarzer Kerl erschien, sowie die Teilnahme am Hexensabbat (Blocksberg). Schließlich gab sie zu, das Vieh der Nachbarn, drei Pferde ihres früheren Dienstherrn sowie ein Pferd und eine Kuh ihres eigenen Ehemannes getötet zu haben. Zitat: „könne zaubern von altem weib in Holstein“, „Geist, schwarzer Kerl, Peter“, „Buhlschaft“, „Blocksberg“, „ihren mann ein graw Pferd vnd 1 Kuhe absterben lassen“

Urteil

Am 7. Juni 1668 erging durch die Juristen in Schwerin (Hans Hinrich Wedeman und Joachim Schröder) das offizielle Todesurteil gegen Maria Haken. Das Urteil legte fest, dass Maria Haken zum Tode zu befördern sei. Als Gnadenakt wurde bestimmt, sie vor dem Verbrennen auf dem Scheiterhaufen zu erwürgen, um ihr die Qualen des Feuers zu ersparen. Das genaue Datum und der Ort der Hinrichtung sind im Dokument nicht notiert, folgten aber üblicherweise zeitnah am Ort des Prozesses. Zitat: „Urteil Maria Haken zum Tode, vorher würgen“

Scharfrichter

Der Scharfrichter wird namentlich nicht genannt, das Dokument verweist lediglich auf den ausführenden „Frohn“. Als Richter in der Region fungierte der Amtsschreiber Jürgen Tyden gemeinsam mit den Beisitzern David Rieke und Jürgen Meinke; die juristische Belehrung stammte aus Schwerin, notariell beglaubigt durch Martinus Masius. Zitat: „wird dem Frohn zur folter übergeben“, „Jürgen Tyden Amtsschreiber als Richter, David Rieke, Jürgen meinke“, „Martinus Masius Notar“

Welche Belege sind entscheidend?

Entscheidend für die rechtliche Verurteilung waren die formulierten Inquisitionsartikel, die geschlossenen und beeideten Aussagen der Dorfbevölkerung, die Bestätigung der Schäden durch den Ehemann der Angeklagten sowie das durch die Folter erpresste, anschließende Geständnis. Zitat: „Inquisitionalartikel“, „Zeugenkundschaft“, „ihr Mann wird wegen dem Schaden befragt, welcher sagt Ja, es wehre wahr“, „Bekenntnis“

Quellen:


Datensatz

Dr. Katrin Möller, 1. Amt und Stadt Gadebusch und Rehna, Seite 62, DA Gadebusch-Rehna Nr. 855; Katrin Moeller: Hexerei- und Magiedelikte in den Gerichtsakten der Stadt- und Amtsgerichte Mecklenburgs (16./17. Jahrhundert). Band 8: Ämter und Städte Gadebusch und Rehna, hrsg. vom Historischem Datenzentrum Sachsen-Anhalt, Halle 2020, DOI:

In den von Dr. Katrin Möller im Rahmen ihrer Forschungen zur mecklenburgischen Hexenverfolgung aufbereiteten Archivdaten finden sich konkrete, historisch belegbare Details zum Verfahren gegen Anna Kloth aus dem Jahr 1670. Die Aktenauszüge stammen aus dem Bestand des Landeshauptarchivs Schwerin (MLHA) und wurden im Band 8: Ämter und Städte Gadebusch und Rehna (Halle 2020, Datensatz zu „Hexerei- und Magiedelikte in den Gerichtsakten der Stadt- und Amtsgerichte Mecklenburgs“) veröffentlicht.

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